Arbeitskreis "Lernen und Helfen in Übersee" e.V.

Thomas-Mann-Straße 52 | 53111 Bonn | Telefon (0228) 9 08 99 10 | www.entwicklungsdienst.de

Beratungsunternehmen in der Entwicklungszusammenarbeit

Consulting-Unternehmen sind private Firmen, die für institutionelle oder private Auftraggeber Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit durchführen. Sie sind in verschiedenen Arbeitsfeldern tätig und müssen sich für jedes Projekt oder Programm an einer Ausschreibung beteiligen. Wenn sie den Zuschlag erhalten, werden sie von einem bilateralen oder multinationalen Geldgeber mit dem Projektmanagement eines bestimmten Vorhabens in einem Entwicklungsland beauftragt. 

Die Consulting-Unternehmen sind auf bestimmte Aufgabenbereiche spezialisiert (z.B. Baumaßnahmen, ländliche Entwicklung, Ernährungswirtschaft).


Mitarbeit in Consulting-Unternehmen

Bei den meisten Consultingfirmen werden eine abgeschlossene Ausbildung in dem gefragten Bereich und mindestens 3 Jahre Arbeitserfahrung in Entwicklungsländern vorausgesetzt. Erwartet werden außerdem in der Regel exzellente Kenntnisse der technischen Zusammenarbeit, Erfahrungen aus der Arbeit mit internationalen Organisationen, sehr gute Sprachkenntnisse sowie je nach Position entsprechende Länder- bzw. Regionalerfahrungen.

Die verschiedenen Consulting-Unternehmen veröffentlichen laufend offene Positionen für die Projekte der Technischen Zusammenarbeit.


Tipps für die Bewerbung:

Es empfiehlt sich, die Bewerbung per E-Mail einzureichen und Lebensläufe in Ihren Arbeitssprachen (vorzugsweise als Word Dokument) anzuhängen. Der Lebenslauf (CV) sollte im EU-Format erstellt werden. Des weiteren sollten der Bewerbung Arbeitsbescheinigungen („certificate of employment“, als pdf-Dokumente) über bereits erfolgte Einsätze in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit hinzugefügt werden. Hintergrund ist, dass z. B. die EU in ihrer Projektausschreibung diese Dokumente verlangt, um die einzelnen in den CVs aufgeführten Einsätze zu belegen.


Tipps für die Suche nach passenden Stellenangeboten:

Bei der Suche nach konkreten Einsatzmöglichkeiten sind die unterschiedlichen Phasen der Angebotserstellung zu berücksichtigen:

Frühakquise: Geplante Projekte werden von den Gebern angekündigt, jedoch ohne konkrete Informationen hinsichtlich des einzusetzenden Personals. In der Regel werden bei diesen „Forecasts“ der Projekttitel, Inhalt, Region und der Zeitrahmen angegeben.

Interessensbekundung (letter of interest): Die Geber laden Consultingfirmen ein, ihr Interesse an der Abgabe eines Angebotes für ein Projekt zu bekunden. Die veröffentlichten Informationen decken sich in der Regel mit denen der Frühakquise, werden ggf. ein wenig konkreter. Die GTZ benennt z.T. bereits jetzt das einzusetzende Personal, jedoch ohne konkretes Profil. In diesem Stadium müssen die Consultingfirmen je nach Geber bereits zusammen mit der Interessensbekundung Lebensläufe potenzieller Expert/innen einreichen. Die Interessensbekundung dient der Erstellung der „shortlist“, d.h. der Auswahl der Firmen, die eingeladen werden, ein Angebot abzugeben.

Angebotsabgabe: Die Firmen, die eingeladen sind, ein Angebot abzugeben, erstellen auf der Basis der Leistungsbeschreibung („terms of reference“) das technische und das finanzielle Angebot. In der Leistungsbeschreibung sind in der Regel die Profile der einzusetzenden Expert/innen genau beschrieben: Akademischer Abschluss, fachliche Kompetenz, bisherige Arbeitserfahrung zeitlicher und inhaltlicher Art, Spezialkenntnisse etc. Auf dieser Basis suchen die Firmen konkret die geeignetsten Expert/innen, die Profile werden spätestens jetzt (i.d.R. aber schon im Stadium der Interessensbekundung soweit als möglich) auf den jeweiligen Websites ausgeschrieben.

Erst in diesem Stadium ist es notwendig, ein „statement of availability and exclusivity“ zu unterschreiben, sollte man sich mit einer Firma einig werden. In einem früheren Stadium ist eine solche Exklusivitätserklärung auf keinen Fall notwendig. Diese Statements werden von den Gebern gefordert und müssen in der Regel die Originalunterschrift des Experten/der Expertin  tragen. Es ist daher wichtig, gültige und verlässliche Kontaktkoordinaten im CV anzugeben.

Sollte die Firma, welche Sie in ihr Angebot aufgenommen hat, das Projekt gewinnen, so wird in aller Regel ein Arbeitsvertrag über einen begrenzten Zeitraum – nämlich über den in dem jeweiligen Projekt zu leistenden Einsatz - abgeschlossen. Hierbei kann es sich um einen Langzeit-, einen Kurzzeit-, oder auch um intermittierende Einsätze handeln. Der abgeschlossene Vertrag ist im Normalfall ein Honorarvertrag, aus dem – auch wenn zwei oder mehr Verträge hintereinander abgeschlossen werden – dem Arbeitgeber keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung entstehen.


Weitere Informationen:

Consultant in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit - Informationen und Tipps zu den Voraussetzungen für eine Mitarbeit und zur Bewerbung, Kurzvorstellungen ausgewählter Consultingunternehmen.

Internet:
bfai - Bundesagentur für Außenwirtschaft
AGEG - Arbeitsgemeinschaft entwicklungspolitischer Gutachter
Weitzenegger-Infoseite - mit Wissenswertem zur Mitarbeit im Consulting-Bereich, Auflistung von Unternehmen weltweit.

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