Die anerkannten Entwicklungsdienste
Nur Organisationen, die bestimmte Auflagen im Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) erfüllen, werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Entwicklungsdienst anerkannt.
Diesen Diensten ist vorgeschrieben, dass sie
- ausschließlich oder überwiegend Entwicklungshelfer/innen vorbereiten, entsenden und betreuen,
- Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgabe auf die Dauer erfüllen und den ihnen nach dem EhfG obliegenden Verpflichtungen nachkommen,
- sich verpflichten, Entwicklungshelfer/innen nur in solche Vorhaben zu entsenden, die mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklungsländer im Einklang stehen,
- ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen,
- ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.
Gemeinsames Ziel der Entwicklungsdienste ist es, benachteiligte Bevölkerungsgruppen bei ihren Bemühungen um die Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen. Darüber hinaus bieten einige Dienste die Möglichkeit, als Beitrag zum Aufbau eines nationalen Fachkräftepotentials qualifizierte einheimische Fachkräfte in gemeinsamen Entwicklungsvorhaben einzusetzen und zu finanzieren.
Ein besonderes Arbeitsfeld der Entwicklungsdienste ist der Zivile Friedensdienst (ZFD).
Als Träger des Entwicklungsdienstes anerkannt sind folgende Organisationen:
- Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V. (AGEH)
- Christliche Fachkräfte International e.V. (CFI)
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ-Entwicklungsdienst)
- EIRENE - Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V.
- Evangelischer Entwicklungsdienst e.V. (EED/DÜ)
- Forum Ziviler Friedensdienst e.V. (forumZFD)
- Weltfriedensdienst e.V. (WFD)
Nach Voranmeldung sind in den Räumen des AKLHÜ individuelle Beratungsgespräche zu Einsätzen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) möglich. Angesprochen sind hier Personen, die sich bereits ausführlich mit der EZ und den Anforderungen für einen beruflichen Einsatz befasst haben.




