Aus unserer Infothek:

Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG)
Aktuelle Version des Gesetzes
PDF download (176 KB)

Entwicklungshelferinnen / Entwicklungshelfer - Kompetente Fachkräfte für vielfältige Aufgaben
Mit Kontaktdaten der anerkannten Entwicklungsdienste
PDF (180 KB) 

Fachkräfte im Entwicklungsdienst
Poster mit Angaben zur regionalen Verteilung der EH und Darstellung der Handlungsfelder
PDF (2136 KB)

Weitere Publikationen in der Infothek


Beim AKLHÜ bestellen:

"Arbeiten für eine bessere Welt"
- Der Entwicklungsdienst und andere Chancen des beruflichen Engagements in der EZ
2009, 144 Seiten, Schutzgebühr € 6,50



Entwicklungsdienst

Entwicklungsdienst ist die zeitlich befristete Mitarbeit von berufserfahrenen Fachkräften in Projekten und Programmen der derzeit sieben anerkannten Entwicklungsdienste und ihrer Partnerorganisationen vor Ort.


Über die Anerkennung einer Organisation als Träger des Entwicklungsdienstes entscheidet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Kriterien für die Anerkennung und auch der Status der Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer sind im Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) geregelt.


Fachkräfte, die als Entwicklungshelferinnen oder Entwicklungshelfer einen Dienst leisten, unterscheiden sich von anderen in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen Experten vor allem dadurch, dass sie „ohne Erwerbsabsicht“ mitarbeiten.


Welche Entwicklungsdienste gibt es? Was sind die Voraussetzungen für eine Mitarbeit? Welche vertraglichen Leistungen kann ich erwarten? In den folgenden Unterkapiteln finden Sie Antworten auf diese und andere Fragen.