Entwicklungsdienst
Entwicklungsdienst ist die zeitlich befristete Mitarbeit von berufserfahrenen Fachkräften in Projekten und Programmen der derzeit sieben anerkannten Entwicklungsdienste und ihrer Partnerorganisationen vor Ort.
Über die Anerkennung einer Organisation als Träger des Entwicklungsdienstes entscheidet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Kriterien für die Anerkennung und auch der Status der Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer sind im Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) geregelt.
Fachkräfte, die als Entwicklungshelferinnen oder Entwicklungshelfer einen Dienst leisten, unterscheiden sich von anderen in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen Experten vor allem dadurch, dass sie „ohne Erwerbsabsicht“ mitarbeiten.
Welche Entwicklungsdienste gibt es? Was sind die Voraussetzungen für eine Mitarbeit? Welche vertraglichen Leistungen kann ich erwarten? In den folgenden Unterkapiteln finden Sie Antworten auf diese und andere Fragen.
Nach Voranmeldung sind in den Räumen des AKLHÜ individuelle Beratungsgespräche zu Einsätzen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) möglich. Angesprochen sind hier Personen, die sich bereits ausführlich mit der EZ und den Anforderungen für einen beruflichen Einsatz befasst haben.




