Arbeitskreis "Lernen und Helfen in Übersee" e.V.

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09.08.2012

Europäische „Charta der Rechte für Freiwillige“ erarbeitet

Rechte und Pflichten von Freiwilligen und -organisationen


Die aus dem zweiten Europäischen Jugendkonvent für Freiwilligenarbeit im September letzten Jahres entstandene Initiative zur Entwicklung einer „Charta der Rechte für Freiwillige“ hat jetzt ihr vorläufiges Ende gefunden. Nach Konsultationen mit Organisationen, Freiwilligen und Verbänden erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Europäischen Jugendforums eine Charta, die die grundsätzlichen Rechte und Qualitätsmerkmale bei Ehrenamt und Freiwilligenarbeit in den Mittelpunkt stellt.

Die vorliegende Charta beschreibt die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Freiwilligen sowie ihren Anspruch auf die eigene persönliche Entwicklung und die sich daraus ergebenden Pflichten, aber auch Rechte der Freiwilligenorganisationen und Nutzern von Ehrenamt.

Zu den acht durch die Arbeitsgruppe beschriebenen Grundrechten für Freiwillige gehören u.a. das Recht auf die soziale und rechtliche Absicherung während der Freiwilligentätigkeit, das Verbot jedweder Diskriminierung und das Recht auf Freiwilligenarbeit außerhalb ihres Heimat- bzw. Geburtslandes. Letzteres impliziert den Anspruch auf ein kostenloses Visa und ein offenes, transparentes und zugängliches Visaverfahren.

Die in der Charta aufgelisteten Pflichten der so genannten „volunteering providers“ beschreiben bekannte Anforderung an die Organisationen zur Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von Freiwilligentätigkeiten und ehrenamtlichen Aktivitäten. So wird die Verantwortung für die Anerkennung der Fähigkeiten und Kompetenzen durch Bildungs- und Arbeitsmarktakteuren auch den Organisationen selbst zugeschrieben.

Mit der Charta wenden sich die Initiatoren insbesondere an die Politik und Behörden auf lokaler, regionaler, nationaler und europäische Behörden. Sie fordern die Mitgliedstaaten auf, die Merkmale der Charta bei der Weiterentwicklung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Gesetze, Programme du Maßnahmen zu berücksichtigen.

EUROPEAN CHARTER ON THE RIGHTS AND RESPONSIBILITIES OF VOLUNTEERS

Quelle: JUGEND für Europa, die Deutsche Agentur für das EU-Programm JUGEND IN AKTION


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