Welche Leistungen kann ich als Entwicklunghelfer erwarten?
Die Leistungen der sieben anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes an Entwicklungshelfer sind im Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) geregelt.
Das Gesetz definiert Entwicklungshelfer als Fachkräfte, die für eine befristete Zeit "ohne Erwerbsabsicht" in Projekten und Programmen der Partner mitarbeiten. Sie sind also keine Arbeitnehmer im üblichen Sinne, sondern erhalten statt eines Gehalts ein monatliches Unterhaltsgeld, dessen Höhe sich z.B. an den Lebenshaltungskosten des Einsatzlandes bemisst. Zusätzlich wird eine umfangreiche soziale Absicherung gewährleistet.
Die Unterhaltssicherung ist bei den einzelnen Entwicklungsdiensten unterschiedlich (z.B. pauschaliert oder individuell berechnet) geregelt.
Ein abzuschließender Dienstvertrag muss folgende Leistungen vorsehen:
- Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs
- Soziale Sicherungen: Haftpflichtversicherung; Krankenversicherung; Rentenversicherung; Leistungen bei Gesundheitsstörungen und Tod infolge typischer Risiken des Entwicklungslandes; Leistungen für den Fall der Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder des Todes
- Sachleistungen (z.B. Wohnung)
- eine nach der Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende Wiedereingliederungsbeihilfe
- Erstattung der notwendigen Reisekosten
Die Wiedereingliederungsbeihilfe wird am Ende des Vertrages ausgezahlt.
Mitausreisende Familienangehörige sind sowohl bei der sozialen Sicherung als auch beim Unterhaltsgeld im gesetzlich vorgegebenen Rahmen eingeschlossen.



