Arbeitskreis "Lernen und Helfen in Übersee" e.V.

Thomas-Mann-Straße 52 | 53111 Bonn | Telefon (0228) 9 08 99 10 | www.entwicklungsdienst.de

Welche Voraussetzungen muss ich für den Freiwilligendienst mitbringen?

Anderer Dienst im Ausland (ADiA)

Der Dienst muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden. Wenn bereits ein Einberufungsbescheid zum Zivildienst vorliegt, ist ein ADiA nicht mehr möglich.

Die Voraussetzungen für einen Einsatz sind je nach Trägerorganisation unterschiedlich. Grundkenntnisse in der Sprache des Einsatzlandes oder zumindest die Bereitschaft zum Erlernen der jeweiligen Landessprache sind aber fast immer erwünscht. Je nach Einsatzbereich werden z.B. handwerkliche, pädagogische, soziale oder kaufmännische Fähigkeiten vorausgesetzt. Bei Organisationen aus dem kirchlichen Bereich ist eine Konfessionszugehörigkeit wichtig. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist manchmal von Vorteil.


Diakonisches Jahr im Ausland (DJiA)

Bewerberinnen und Bewerber sollen für einen einjährigen sozialen Dienst motiviert sein, Interesse an der Begegnung mit einer anderen Kultur haben und sollen dem christlichen Glauben und kirchlichen Einrichtungen offen gegenüberstehen. Das Programm richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren.

In Informationsveranstaltungen können sich Interessentinnen und Interessenten genauer über den Ablauf und die Realität eines DJiA informieren und persönlich nachfragen. Die Veranstaltungen werden bundesweit in größeren Städten in der Zeit von Oktober bis Mitte Dezember von ehemaligen Freiwilligen durchgeführt. Die Teilnahme ist für eine Bewerbung Voraussetzung. Sind alle Infotage durchgeführt, können keine neuen Bewerberinnen und Bewerber mehr aufgenommen werden.

Für den Freiwilligendienst in Großbritannien sind Grundkenntnisse in Englisch, für Frankreich und Belgien in Französisch mitzubringen. Für alle übrigen Länder ist es sinnvoll, bereits einige Zeit vor Einsatzbeginn damit anzufangen, die Sprache zu lernen.


Europäischer Freiwilligendienst (EFD)

Der Europäische Freiwilligendienst ist offen für junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren aus allen Programmländern und den förderfähigen Drittländern. Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme.


Freiwilliges Soziales-/Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ)

Das FSJ/FÖJ ist nicht an ein Mindestalter gebunden, sondern kann direkt im Anschluss an die Schule geleistet werden. Das Höchstalter bei Beginn des Dienstes liegt bei 26 Jahren. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Schulabschluss sind nicht erforderlich.

Es wird vorausgesetzt, dass die Freiwilligen den Dienst ohne Gewinnerzielungsabsicht, vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten.


kulturweit - Der Freiwilligendienst des Auswärtigen Amts

kulturweit richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 26 Jahren. Der Freiwilligendienst ist offen für deutsche StaatsbürgerInnen und/oder Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
BewerberInnen sollten Abitur oder einen Haupt- oder Realschulabschluss zuzüglich abgeschlossener Berufsausbildung mitbringen und in einer für den Auslandsaufenthalt angemessenen guten gesundheitlichen Verfassung sein. Außerdem sollten sie über Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau sowie gute Grundkenntnisse in der englischen und in einer im Zielland gesprochenen Sprache verfügen.
Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen: interkulturelle Offenheit und Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, analytische Fähigkeiten, ernsthaften Willen und Motivation, den Freiwilligendienst vollständig zu absolvieren, Interesse an kultur- und bildungspolitischem Engagement sowie Anpassungsfähigkeit an andere Lebensumstände.


MissionarIn auf Zeit (MaZ)

Erwartet werden in der Regel keine Fachkräfte. Vorausgesetzt werden aber Erfahrungen im Engagement für Gemeinde, Jugendarbeit oder Ähnlichem, gute körperliche und geistige Gesundheit und Belastbarkeit, Bereitschaft zu einer einfachen Lebensweise, Fähigkeit zur Teamarbeit und zum Leben in der Gemeinschaft, Flexibilität und Bereitschaft, sich anzupassen und sein eigenes Handeln zu reflektieren sowie Motivation und Offenheit, Glauben und Leben mit Menschen einer anderen Kultur zu teilen. Die Freiwilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 


weltwärts - Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst

weltwärts richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren. Der Freiwilligendienst ist offen für deutsche StaatsbürgerInnen und Nicht-Deutsche mit dauerhalftem Aufenthalt und Aufenthaltsrecht/-titel in Deutschland. BewerberInnen sollten einen Hauptschul- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife bzw. vergleichbare Voraussetzungen mitbringen und über gute Grundkenntnisse einer im Gastland gesprochenen Sprache verfügen. Sie müssen außerdem bereit sein, sich vor, während und nach ihrer Einsatzzeit tatkräftig entwicklungspolitisch zu engagieren.


Workcamps im Ausland

Für ein Workcamp im Ausland müssen die Teilnehmenden mindestens 18 Jahre alt sein. Eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung ist nicht notwendig.


Mittel-/längerfristige Internationale Freiwilligendienste

Mindestalter für mittel-/längerfristige Freiwilligendienste ist bei den meisten Organisationen 20 Jahre. Sprachkenntnisse in der Verkehrssprache des Einsatzlandes (Englisch, Französisch, Spanisch) sollten vorhanden sein. Auslandserfahrung ist von Vorteil. Je nach Einsatzbereich erhöhen bestimmte Fähigkeiten z.B. im handwerklichen oder sozialen Bereich die Chance einer Vermittlung. Oft ist ehrenamtliches Engagement erwünscht.

Wichtigste Voraussetzungen sind allerdings Offenheit und die Bereitschaft, sich auf etwas Neues einzulassen. 

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