Abgelehnte Visa für Austauschprogramme

Anfrage im Bundestag

Die Ablehnungsquote einzelner Visumtypen kann separat nicht ermittelt werden, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (18/12540) auf eine Kleine Anfrage (18/12285) der Fraktion Die Linke. Darin hatten die Abgeordneten sich nach Visaerteilungen deutscher Auslandsvertretungen, insbesondere abgelehnten Visumsanträgen von Menschen, die an von der Bundesregierung geförderten oder finanzierten Programmen teilnehmen möchten, erkundigt.

"Eine statistische Erfassung von Ablehnungsgründen bei Visumanträgen findet im von den deutschen Auslandsvertretungen verwendeten elektronischen Bearbeitungssystem 'RK-Visa" nicht statt", schreibt die Regierung. Sie betont, "dass jede Erhebung und Auswertung statistischer Daten bei nicht beliebig ausweitbaren Personalressourcen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem für die Visumantragsbearbeitung zur Verfügung stehenden zeitlichen Aufwand stehen sollte".

Obwohl eine systematische Erfassung der Ablehnungen nicht erfolge, gingen jedoch auf freiwilliger Basis Problemanzeigen der Träger ein, heißt es in der Antwort weiter. So sammle die Engagement Global gGmbH, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das "weltwärts"-Programm verwaltet, punktuelle Informationen samt Ablehnungsgründen und stelle sie dem BMZ zur Verfügung. Laut Engagement Global belaufe sich die bekannte Anzahl von Visaablehnungen innerhalb der Pilotphase im Zeitraum 2014 bis Mai 2017 auf insgesamt 35 Fälle. Davon fielen 21 bekannt gewordene Visaablehnungen in das Jahr 2016. Laut einer beigefügten Tabelle waren Gründe für die Ablehnung vor allem Zweifel an der Rückkehrbereitschaft oder dem Aufenthaltszweck.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 363

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