Absicherung von Zivilpersonal in Kriseneinsätzen verbessern

Bundestag berät neuen Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will die Absicherung von Zivilpersonal in Kriseneinsätzen verbessern. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Neufassung des Gesetzes von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention" hervor (18/11134), über den das Bundestagsplenum am Donnerstag erstmals beraten wird. Die bisherigen Regelungen böten weder den nötigen Anreiz für eine Tätigkeit, noch sei die übliche Zahlung einer Aufwandsentschädigung mit ausreichender Rechtssicherheit und Klarheit ausgestattet, heißt es in der Vorlage. "Insbesondere entspricht die Zahlung einer Aufwandsentschädigung statt eines Arbeitsentgeltes nicht mehr dem aktuellen internationalen Stand der Professionalisierung internationaler Krisenprävention."

Die Gesetzesnovelle sieht als Grundlage der Sekundierung nunmehr ein Vertragsverhältnis zwischen einer sekundierenden Einrichtung (der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ein Bundesministerium, oder einem Dritten mit Erlaubnis eines Bundesministeriums) und der sekundierten Person vor, dessen Voraussetzungen und Mindestinhalt gesetzlich geregelt werden. Dabei kann die sekundierende Einrichtung wählen, ob sie einen Arbeitsvertrag oder einen Sekundierungsvertrag schließt. Für beide Vertragstypen gelten gleiche Vorschriften in Bezug auf die Altersvorsorge, die Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit und sonstige Haftungsrisiken. Zusätzliche Leistungen an die Sekundierten, Reisekosten sowie die Einbeziehung in den Schutzbereich der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) werden für beide Vertragstypen geregelt. "Zur Erhaltung der Flexibilität und vor allem für kurze Einsätze wie Kurzzeitwahlbeobachtungen sollen neben den Arbeitsverträgen mit Arbeitsentgelt auch Sekundierungsverträge erhalten bleiben, die zusätzliche vertragliche Leistungen enthalten können", schreibt die Bundesregierung.

Künftig soll es der Vorlage zufolge auch Dritten möglich sein, selbst Sekundierungen vorzunehmen. So solle dem Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF), dessen alleinige Gesellschafterin die Bundesrepublik Deutschland ist, die Sekundierung durch das Auswärtige Amt erlaubt werden. Zu beachten sei hierbei, dass die Sekundierung durch Vertrag lediglich die soziale Absicherung des Sekundierten und dessen Vergütung regeln soll. "Die Bundesregierung behält in jedem Fall die Entscheidungskompetenz über die Frage, ob in eine Mission Fachkräfte sekundiert werden." Dies sei eine zentrale außenpolitische Entscheidung, die auch weiterhin von ihr zu treffen sei.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2017 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. 

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 87

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