AKLHÜ-Feature: Tag der offenen Tür zu 50 Jahren Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG)

Zum 50jährigen Jubiläum des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) lädt die Bürogemeinschaft von AKLHÜ und Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD) am 18. Juni 2019 zu einem Tag der offenen Tür ein.

Ab 14 Uhr erwartet alle Gäste ein buntes Programm mit historischen Artefakten aus 50 Jahren Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG), Beratung zum Entwicklungsdienst und Vorträgen von zurückgekehrten Fachkräften. Außerdem werden die drei Gewinner*innen des Fotowettbewerbs „50 Jahre EhfG“ gekürt – und natürlich gibt es eine Geburtstagstorte! Wir wollen den Bogen schlagen zwischen den Pionieren des Entwicklungsdienstes, der Gegenwart und einer innovativen Zukunft, in der die Gestaltung von Partnerschaften im Sinne des SDG-Ziels 17, Partnerschaften zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele, im Zentrum steht. Sie sind herzlich eingeladen!

Historie
Das EhfG legte den Grundstein für die Entsendung von bislang 30.000 Fachkräften in rund 100 Länder. Seit 50 Jahren ermöglicht es, Entwicklungsdienst zu gestalten, immer nach dem Grundprinzip „solidarischer Dienst“ von Fachkräften auf Zeit. Schon in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre gab es aus der Zivilgesellschaft Initiativen zur Zusammenarbeit mit Partnern in den Ländern des Globalen Südens. Die damals entstandenen Organisationen gründeten 1961 (im Jahr der Entstehung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit – BMZ) den „Gesprächskreis Entwicklungshelfer“. Diesem Vorläufer des AKLHÜ gehörten 1962 bereits 25 Mitglieder an. Vom Gesprächskreis ging auch die Initiative für das Gesetz aus, das schließlich im Juni 1969 verabschiedet wurde.

Das Gesetz
Wichtigstes Motiv war damals die rechtliche Absicherung für die Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer, die schon seit Anfang der 60er Jahre unter oft schwierigen Bedingungen in Ländern des Globalen Südens im Einsatz waren. Das Gesetz legt die Rahmenbedingungen der Entwicklungsdienstverträge fest und benennt die Aufgaben der Träger. Da Fachkräfte im Entwicklungsdienst einen solidarischen Dienst „ohne Erwerbsabsicht“ leisten, übernehmen die Träger zusammen mit dem Staat eine Fürsorgepflicht sowie die soziale Grundsicherung. Im Gesetz verankert war auch die Option, nach geleistetem Entwicklungsdienst eine Befreiung von der Wehrpflicht zu erhalten – ein damals vor allem politisch wichtiger Aspekt.

Entwicklungsdienst umsetzen
Organisationen, die nach EhfG Fachkräfte entsenden, müssen vom BMZ anerkannt werden. Heute sind dies sieben Träger: die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V. (AGEH), Dienste in Übersee (unter der Marke „Brot für die Welt“),     Christliche Fachkräfte International e.V. (CFI), EIRENE - Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V., das Forum Ziviler Friedensdienst e.V. (forumZFD), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und Weltfriedensdienst e.V. Diese Träger gestalten die Praxis, einige schon seit mehr als 50 Jahren.
Heute gibt es ein ganz anderes Verständnis von Entwicklungspolitik als 1969, der Entwicklungsdienst und die Profile der Fachkräfte haben sich verändert. Nicht „der Macher“ oder „die Ausbilderin“ sind gefragt, sondern Prozessbegleiter. Damals waren vor allem medizinische, handwerkliche oder pädagogische Qualifikationen wichtig – heute werden unter anderem Fachkenntnisse in Klimaschutz, Digitalisierung oder Friedens- und Konfliktarbeit benötigt. Damals wie heute haben sich Fachkräfte mit großem Einsatz für soziale Gerechtigkeit, Demokratie und die Verbesserung der Lebensbedingungen eingesetzt. Und der Entwicklungsdienst hat sich bewährt: Diese langfristigen Einsätze, die auf Fachlichkeit und solidarischem Engagement beruhen, sind besonders auf der lokalen Ebene im globalen Süden wirksam und nachgefragt (DEval 2015). Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes war den politisch Verantwortlichen bewusst, dass der Entwicklungsdienst sowohl den Blick auf Deutschland aus dem Ausland prägen als auch für Deutschland selbst wichtig sein würde. Damit war gemeint, dass Rückkehrer*innen aus dem Entwicklungsdienst die „Welt im Gepäck“ haben und dass von ihren Erfahrungen auch die deutsche Gesellschaft profitieren würde.

Anlässlich des 50jährigen Jubiläums erscheint nächste Woche das Jubiläumsheft „50 Jahre Entwicklungshelfer-Gesetz“ mit Interviews, Berichten, Daten und Fakten. Schauen Sie rein auf: https://www.agdd.de!

Wer zusätzlich mehr zur Geschichte der beiden Dachverbände erfahren möchte, kann dies am besten auf den jeweiligen Internetseiten der AGdD und des AKLHÜ.

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