Baden-Württemberg: Förderung entwicklungspol. Inlandsarbeit

bis 30. April beantragen!

Zur Umsetzung der Entwicklungspolitischen Leitlinien Baden-Württembergs sollen baden-württembergische Organisationen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit unterstützt werden.

Gefördert werden im Rahmen der Ausschreibung entwicklungspolitische Maßnahmen, die sich beispielsweise mit der Vernetzung entwicklungspolitischer Akteure, dem Globalen Lernen, nachhaltigen Konsum oder partnerschaftlichen Beziehungen zu Menschen in Afrika, Asien oder Lateinamerika befassen. Nicht gefördert werden hingegen Auslandsprojekte, Maßnahmen außerhalb des Landes oder profitorientierte Initiativen.

Weitere Details zu den Förderrichtlinien der Ausschreibung finden Sie zusammen mit dem Antragsformular hier. Die Einreichungsfrist endet am 30. April 2017. Informationen und Beratung zur Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung erfolgen über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ).

Info: Stiftung Entwicklungs- Zusammenarbeit Baden- Württemberg, Werastr. 24, 70182 Stuttgart, Ansprechpartner: Laurids Novak, Tel.: 0711/2102960, novak@sez.de, www.sez.de

Quelle: NEWSLETTER Bildungsauftrag Nord-Süd Nr. 120

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