Besteuerung bei Auslandsentsendungen

Hypotax-Verfahren einfach erklärt

Der Versicherer und Experte für Auslandsentsendungen BDAE widmet sich in der Dezemberausgabe des BDAE Newsletters den rechtlichen Möglichkeiten fairer Besteuerung von entsandten Mitarbeitern.

"Wann immer mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens ins Ausland entsandt werden, kommt es zu einer echten oder gefühlten Ungleichbehandlung. Eine betrifft die Versteuerung des Gehalts der Expats. Verschiedene Steuerausgleichsmodelle können Gehaltsmodelle für die Arbeitnehmer vereinfachen und zumindest für partielle Gerechtigkeit sorgen. (...)

Internationale Steuerberater und Entsendespezialisten empfehlen deshalb häufig zwei Steuerausgleichsmodelle, bei denen das so genannte Hypotax-Verfahren zum Tragen kommt: Das Tax Protection Modell und das Tax Equalization Modell. Bei beiden Verfahren wird auf Basis eines Bruttogehalts eine Hypotax ermittelt, also eine hypothetische bzw. fiktive Steuer. Beim Tax-Protection-Verfahren würde der Arbeitgeber jenen Teil der kanadischen Steuer für Frau Schneider übernehmen, die ihre hypothetisch berechnete Steuerlast (hypothetisch, weil Frau Schneider ja nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig ist) auf das tatsächliche Einkommen übersteigt. Kurzum: Das, was Frau Schneider aufgrund ihrer Tätigkeit zu viel an Steuern zahlen würde, wird von ihrem Arbeitgeber übernommen. Somit ist sie keiner höheren Steuerbelastung ausgesetzt als dies im Heimatland (also bei einer Nicht-Entsendung) der Fall wäre."

Die ausführlichen Hinweise und Informationen zum Hypotax-Verfahren sind hier nachlesbar.

Quelle: BDAE

Zurück