Deutsch-britischer Schulaustausch nach dem Brexit

keine Einschränkungen für Antragstermine 2016/2017

Schulen im Vereinigten Königreich sind attraktive Partner für Fortbildungen und die europäische Projektzusammenarbeit. Nach dem Votum für einen Brexit erwartet der PAD zur kommenden Erasmus+-Antragsrunde keine Änderungen.

Die Nationale Agentur für das EU-Programm Erasmus+ in Großbritannien geht nach dem EU-Referendum von keinen unmittelbaren Auswirkungen für das Programm Erasmus+ aus. "Zuschussempfänger können ihre Aktivitäten wie geplant fortsetzen. Für die bevorstehenden Antragstermine 2016 und 2017 gibt es keine Einschränkungen", so die UK National Agency, die sich auf eine Stellungnahme des Ministers für Wissenschaft und Hochschulen, Jo Johnson, bezieht. Da vor dem Austritt aus der EU ein Abkommen mit Brüssel ausgehandelt werden muss oder zumindest zwei Jahre nach der Austrittserklärung vergangen sein müssen, gelten die bestehenden Abkommen zur Bildungszusammenarbeit voraussichtlich bis 2018. Danach müssen Übergangsregelungen gefunden werden.

Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+, für das bis 2020 rund 14,8 Milliarden Euro für den Austausch von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Studierende und Berufstätigen zur Verfügung stehen, fördert durch Leitaktion 2 auch Projekte zwischen deutschen und britischen Schulen. Über Leitaktion 1 stehen Mittel zur Fortbildung von Lehrkräften und Schulpersonal bereit. Das Schulnetzwerk eTwinning ermöglicht internetgestützte Austauschprojekte. Für den PAD steht fest, dass bewilligte Projekte mit dem Vereinigten Königreich ohne Einschränkungen fortgesetzt werden können.

In welchem Umfang diese Zusammenarbeit in Zukunft möglich sein wird, hängt davon ab, wie die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich ihre weitere Zusammenarbeit vertraglich gestalten. Befürchtet werden Einschränkungen im Studierendenaustausch durch höhere Hochschulgebühren, geringere Stipendien und neue Einreisebestimmungen. Inwieweit davon auch die Zusammenarbeit zwischen Schulen auf der Insel und dem Kontinent betroffen sein wird, ist derzeit allerdings nicht abzusehen.

Beim Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften mit Großbritannien (nächster Antragstermin: 1. Dezember 2016) ist nicht mit Einschränkungen zu rechnen, da dieses Programm über ein bilaterales Abkommen geregelt ist.

Quelle: Pädagogischer Austauschdienst (PAD)

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