Europäisches Solidaritätskorps nicht mit Mitteln aus Erasmus+ finanzieren

Forderung des EU-Ausschusses CULT

Das neue Europäische Solidaritätskorps (ESK) benötigt sein eigenes Budget, fordern Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Bildung (CULT) im Europ. Parlament. Auch der DBJR greift mit einer Stellungnahme in die laufende Diskussion um die Gestaltung des ESK ein.

AUSBEUTUNG JUNGER MENSCHEN VERMEIDEN

Der Beschluss des Ausschusses fordert zudem eine klare Unterscheidung zwischen Freiwilligenaktivitäten und Beschäftigungsprojekten um sicherzugehen, dass keine teilnehmende Organisation junge Menschen als unbezahlte Freiwillige anstellt.

Die Mitglieder unterstrichen, dass ESK- Aktivitäten primär lokale Bedürfnisse abdecken und sich auf bereits existierende und gut etablierte Freiwilligenprogramme wie den Europäischen Freiwilligendienst stützen sollten. Träger- Organisationen sollten sich einer Qualitätscharta verschreiben, die vereinbarte Ziele und Prinzipien aufstellt.

ENTSTEHENDE GESETZGEBUNG MUSS SEPARATE BUDGETLINIE BEINHALTEN

Es wird erwartet, dass die EU-Kommission bis Ende Mai einen umfassenden Gesetzesentwurf zum ESK vorlegt. Die Anfangsphase des ESK hat jedoch bereits begonnen und wird mit mehr als 58 Millionen Euro aus dem Budget von Erasmus+ finanziert.

Die Vorsitzende des Ausschusses im Europäischen Parlament, Petra Kammerevert, sagte dazu: „Neue Ideen brauchen neues Geld. Heute haben wir gezeigt, dass das ESK gut funktionieren könnte, wenn wir es von Anfang an sorgfältig aufbauen. Diese Sorgfalt beinhaltet, dass dem ESK eigene Mittel zur Verfügung gestellt werden, ohne dafür Gelder aus gut funktionierenden und etablierten Programmen zu zweckentfremden, vor allem nicht aus Erasmus+…“.

BESTEHENDE UNSICHERHEITEN FÜR TRÄGER

An die EU-Kommission richtete Kammerevert insbesondere die Fragen: „Wie könnte das ESK den Europäischen Freiwilligendienst weiter stärken? Wie werden diese beiden Initiativen parallel koexistieren und sich kurz-, mittel- und langfristig ergänzen? Wie wollen Sie unnötige Überlappungen zwischen den beiden Initiativen vermeiden? Und wie werden die derzeit im Europäischen Freiwilligendienst involvierten Organisationen an diesem Prozess beteiligt sein?“

STELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN BUNDESJUGENDRINGS (DBJR)

Auch der DBJR hat mit einer Stellungnahme auf den zu erwartenden Gesetzentwurf zum Europäischen Solidaritätskorps reagiert. Die fünf wesentlichen Forderungen sind:

  1. Es dürfen keine Löcher in bestehende Programme von Jugendaustausch und Freiwilligenprojekten gerissen und notwendige Erhöhungen bestimmter Aktionslinien verhindert werden. Es bedarf einer entsprechenden Aufstockung der Finanzierung von Erasmus+ JUGEND IN AKTION.
  2. In jedem Fall muss es eine klare Trennung von Freiwilligendiensten als Bildungs- und Orientierungszeit (arbeitsmarktneutral), allgemeinem freiwilligen Engagement und arbeitsmarktpolitischen Instrumenten geben.
  3. Der „Freiwilligendienst“ im ESK sollte einen an den bestehenden Anforderungen des bisherigen Europäischen Freiwilligendienstes orientierten Qualitätsrahmen bieten.
  4. Mit dem ESK muss der non-formale Bildungsbereich für junge Menschen gestärkt und gesichert werden. Dieser ist fest verbunden mit dem Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION. Dies sollte in der gesetzlichen Grundlage verankert werden.
  5. Insbesondere der Zugang zu den Angeboten für benachteiligte Jugendliche (einfache Sprache) ist sicherzustellen. Das ESK sollte nicht nur ein Angebot für Jugendliche aus den EU-Mitgliedsstaaten darstellen, sondern auch die Partnerländer einbeziehen.

Die Stellungnahme des DBJR finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des CULT-Ausschusses im Europäischen Parlament finden Sie hier.

(Quelle: Jugendpolitik in Europa)

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