„Frauen, Frieden und Sicherheit”

Thema der deutschen Bewerbung für einen Sitz im UN-Sicherheitsrat

Im Rahmen seiner Kandidatur für einen Sitz im Sicherheitsrat betont Deutschland die zentrale Bedeutung der Mitwirkung von Frauen in allen Phasen von Friedensverhandlungen, Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung und verweist auf die UN-Sicherheits-ratsresolution 1325 (2000).

Das Zentrum für internationale Friedenseinsätze zif hat ein Informationsblatt zu dieser Themensetzung zusammengestellt.

Das Papier stellt zunächst die Hintergründe zur Resolution 1325 aus dem Jahr 2000 vor, nach welcher der die geschlechterdifferenzierten Betrachtung und Bearbeitung von Konflikten bzw. Friedensprozessen eine zentrale Bedeutung zukommt. Diese drückt sich in vier zentralen Anliegen aus: 1. Partizipation von Frauen an Konfliktprävention, Friedens- und Wiederaufbauprozessen und an der Gestaltung von Sicherheitspolitik; 2. Präventionsmaßnahmen, die bereits vor dem Ausbruch bewaffneter Konflikte die unterschiedlichen Perspektiven von Frauen, Mädchen, Männer und Jungen und ihrer Rolle in der Gesellschaft mit einbeziehen (Geschlechterperspektive); 3. Schutz vor insbesondere sexualisierter Gewalt und Schutz der Frauenrechte während und nach bewaffneten Konflikten und 4. Beachtung der Geschlechterperspektive bei allen Maßnahmen zum Schutz von Frieden und Sicherheit (Gender Mainstreaming).

Deutschland hat sich national durch den "Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des UN SR für den Zeitraum 2017-2020" verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien der Bunderegierung "Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern" sowie die deutsche Kandidatur für den Sicherheitsrat 2019-2020 wichtige Referenzen zu Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen.

Weitere Informationen zur deutschen Bewerbung im Kontext der Resolution 1325 sind im entsprechenden Informationsblatt des zif nachlesbar.

Quelle: zif

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