Gewerkschaften und NRO fordern Gesetz zur Unternehmensverantwortung

Zwei Jahre nach Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte am 21.12.2016 haben der DGB, das Forum Menschenrechte, VENRO und das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung eine ernüchternde Halbzeitbilanz gezogen

Die Verbände sind sich einig: Der Bundesregierung fehlt der Mut für verbindliche Menschenrechtsauflagen für Unternehmen. Dies sei schon bei der Verabschiedung des nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte vom 21.12.2016 so gewesen, und auch aktuell fehlt ein klarer Umgang mit Firmen, die die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht nicht beachten. Die Verbände fordern von daher eine gesetzliche Regelung bis 2020.

Laut der Halbzeitbilanz sind im Bereich der Handlungspolitik und auch bei der Wirksamkeitsüberprüfung der von den Unternehmen eingerichteten Verfahren bei weitem nicht genügend Maßnahmen und Methoden auf den Weg gebracht worden, sodass es für Unternehmen immer noch möglich ist, menschenrechtsorientierte Sorgfalt außen vor zu lassen.

 

Die Bilanz des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dem Forum der Menschenrechte, des Verbandes für Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe und dem CorA-Netzwerkwerk können Sie HIER lesen.

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