Das DRK schlägt einen Mindestauszahlungsbetrag von 800 Euro pro Freiwilligen und Monat als Mindeststandard und einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligenplatz vor. Die Finanzierung der Leistungen an die Freiwilligen muss dem Bund obliegen. Dabei orientiert sich das DRK an der Höhe des BaföG-Höchstsatzes für Studierende unter 25 Jahren, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben. Mit diesem Mindestbetrag könnten die ausgezahlten Leistungen, einschließlich Taschengeld und Geldern für Unterkunft und Verpflegung, erhöht, die pädagogische Begleitung gesichert und somit die Attraktivität der Programme gesteigert werden.
„Freiwilligendienste stärken das Miteinander im Gemeinwesen, helfen dabei, junge Menschen an eine Verantwortungsübernahme für die Gesellschaft heranzuführen und fördern Zusammenhalt, Integration und Demokratie“, so Hasselfeldt. „Die bestehenden Programme haben bei relativ geringen Kosten eine hohe gesellschaftliche Wirkung.”