Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag die mit dem BFD-Sonderprogramm in den letzten drei Jahren verbundenen zusätzlichen Haushaltsmittel auch für den BFD-Haushalt 2019 genehmigt.
Zum 31.12.2018 endete das Sonderprogramm “Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug” (BFDmF) auf Grund der Aufhebbung des § 18 BFDG, doch die Bundesregierung hatte Initiativen gestartet, um wesentliche Inhalte des „Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug (BFDmF)“ in den Regel-BFD zu überführen – mit positivem Ergebnis.
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Quelle: berlin.de