Land Berlin beschließt, den "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ unbefristet fortzuführen

Dadurch reagiert die Landesregierung auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 13.12.2018. In diesem wurde der Senat gebeten, die Bundesregierung aufzufordern, das Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ in die bestehenden Förderprogramme zu überführen.

Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag die mit dem BFD-Sonderprogramm in den letzten drei Jahren verbundenen zusätzlichen Haushaltsmittel auch für den BFD-Haushalt 2019 genehmigt.

Zum 31.12.2018 endete das Sonderprogramm “Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug” (BFDmF) auf Grund der Aufhebbung des § 18 BFDG, doch die Bundesregierung hatte Initiativen gestartet, um wesentliche Inhalte des „Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug (BFDmF)“ in den Regel-BFD zu überführen – mit positivem Ergebnis.

Zur Pressemitteilung der Stadt Berlin gelangen Sie HIER.

 

Quelle: berlin.de

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