Mehr Geld für längere Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung

ab Antragsrunde 2017

Die EU-Kommission möchte Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung, die länger als zwei Monate dauern, künftig finanziell besser ausstatten.

Als Reaktion auf die Anregungen vieler Projektträger reagiert die EU-Kommission mit einer verbesserten Förderung. Damit unterstreicht sie die Bedeutung längerfristiger Lernaufenthalte im Ausland für Azubis und junge Fachkräfte im Anschluss an ihre Ausbildung.

Aktuell hängt der Zuschuss zu den Aufenthaltskosten für Teilnehmende in Erasmus+ Mobilitätsprojekten vom Zielland und der Aufenthaltsdauer ab. Bislang gilt, dass die zugrunde liegenden Tagessätze in zwei Stufen abgesenkt werden, wenn der Aufenthalt länger als 14 bzw. 60 Tage dauert. Für die kommende Antragsrunde plant die EU-Kommission hier Verbesserungen: Die zweite Absenkung soll entfallen, so dass längerfristige Aufenthalte ab der Antragsrunde 2017 finanziell deutlich besser ausgestattet sein sollen. Auf der Grundlage der aktuellen Fördersätze bedeutet das konkret:

  • Wer ein viermonatiges Praktikum in Frankreich absolviert, würde 3.140 Euro (statt 2.720 Euro) Zuschuss für den Aufenthalt erhalten.
  • Wer einen neunmonatigen Lernaufenthalt in Schweden absolviert, würde 6.904 Euro (statt 5.434 Euro) Zuschuss erhalten.

Die geplante Änderung tritt in Kraft, wenn sie mit dem Programmleitfaden 2017 veröffentlicht wird.

Quelle: NA beim BIBB

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