Auch dieses Jahr haben Kommunen die Möglichkeit, über das Instrument „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ Personalstellen für die Betreuung entwicklungspolitischer Aufgaben zu beantragten. Mit dem Angebot werden Kommunen und kommunale Verbände ermutigt, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen und ihr diesbezügliches Potenzial auszuschöpfen. Gefördert werden neben reinen Personalkosten auch Kosten für Begleitmaßnahmen sowie Fortbildungen und Reisekosten der Koordinatorinnen und Koordinatoren mit bis zu 90 Prozent. Die Laufzeit der Projekte beträgt 24 Monate.
Aktuell können Anträge mit Projektbeginn im Jahr 2018 gestellt werden. Dabei wird ein zweistufiges Verfahren angewandt, bei dem zunächst eine Interessensbekundung und in einem zweiten Schritt der ausgearbeitete Projektantrag eingereicht werden. Bitte nutzen Sie hierfür die unten aufgeführten Formulare und beachten Sie die folgenden Fristen:
Frist für die Interessensbekundung: Fr, 05.05.2017
Frist für die ausgearbeiteten Anträge: Fr, 14.07.2017
Quelle: Eine-Welt-Nachrichten Nr. 183