Projektförderung der Landesstiftung Baden-Württemberg!

Bis zum 30. Juni 2007 können noch Anträge eingereicht werden.

Gefördert werden durch die Landesstiftung Baden-Württemberg Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Entwicklungsländern in Afrika, Asien und Lateinamerika. Die Projekte dürfen eine Laufzeit bis zu zwei Jahren haben. Sie müssen neu sein und können mit einem Betrag bis zu 20.000 Euro bzw. maximal 75 Prozent der Gesamtkosten unterstützt werden. Ausgenommen von der Förderfähigkeit sind Projekte, die Baumaßnahmen oder den Erwerb bzw. die Erstellung von Immobilien (Grundstücke und Gebäude) oder die Anschaffung einzelner Investitionsgüter sowie Barmittel-Kleinkredite beinhalten.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige baden-württembergische Organisationen, wenn sie kein Förderverein i.S. von § 58 Nr. 1 AO oder nach ihrer Satzung einem Förderverein gleich zu setzen sind.

Informationen, Antragstellung und -bearbeitung erfolgen durch die SEZ. Über die Förderung entscheidet die Landesstiftung Mitte September 2007. Die Projekte sollten frühestens Ende Oktober 2007 beginnen.

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit uns in Verbindung:

Katja Burre
Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ)
Tel.: 0711 / 2 10 29-60
E-Mail: burre@sez.de

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