Rechtssicherheit für eine politisch aktive Zivilgesellschaft

Der Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe VENRO äussert Forderungen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Neu ist es nicht: Zivilgesellschaftliche Stimmen werden weltweit zunehmend diskreditiert, unterdrückt oder ganz zum Schweigen gebracht. Nichtregierungsoprganisationen, unter ihnen viele Partnerorganisationenvon VENRO-Mitgliedern, die sich für Menschenrechte, Umweltschutz oder soziale Gerechtig-keit einsetzen, werden in ihren Ländern von staatlichen Stellen in ihrer Arbeit behindert oder ganz verboten.

In zwölf der 28 EU-Staaten gibt es beispielsweise Beeinträchtigungen der Arbeit von Journalist*innen. Deutschland ist international nach wie vor ein gutes Beispiel für funktionierende zivilgesellschaftliche Teilhabe. Im Koalitionsvertrag bekräftigt die Bundesregierung, sich „entschlossen gegen die zunehmendeund gezielte Einschränkung von Zivilgesellschaft zu wenden“.Gleichzeitig strebt sie an, „zivilgesellschaftliches Engagement und [...] Ehren-amt zu fördern und zu stärken“ und in diesem Zusammenhang das Gemeinnützigkeitsrecht zu verbessern.

Leider ist jedoch zu beobachten, dass auch in Deutschland es zunehmend zu Vorstößen im politischen Bereich gibt, die zivilgesellschaftlich-aktiven Organisationen die Arbeit erschweren.

VENRO nimmt Stellung zum Gemeinnützigkeitsrecht. Es sei dazu da, zivilgesellschaftliche Organisationen zu stärken und sollte auf mögliche politische Zwecke ausgeweitet werden.

 

Die Stellungnahme können Sie HIER weiterlesen.

 

Quelle. venro

 

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