Sozialen Basisschutz in Entwicklungsländern schaffen

Antrag im Bundestag

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzen sich dafür ein, soziale Basisschutzsysteme in Entwicklungsländern auf- und auszubauen. Deutschland dürfe nicht tatenlos zusehen, wenn 73 Prozent der Weltbevölkerung ohne eine umfassende soziale Absicherung lebten, heißt es in einem Antrag (18/8862), der am 23. Juni auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Als Grundelement eines Basisschutzes benennen die Abgeordneten eine gesundheitliche Grundversorgung, Einkommenssicherheit für Eltern sowie die Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Geringverdienst und Altersarmut. Unter Verweis auf die Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen argumentieren sie, dass soziale Sicherungssysteme nicht nur ein wichtiges Instrument der Armutsbekämpfung seien. Auch sozioökonomische Entwicklung, Geschlechtergerechtigkeit und Bildungschancen von Kindern könnten dadurch unter anderem gestärkt werden. Ein Basisschutz sei auch in Niedriglohnländern finanzierbar, heißt es unter Verweis auf Studien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Finanzierungsverantwortung für die Absicherung ihrer Bürger liege grundsätzlich bei den nationalen Regierungen. Darauf müssten Partnerländer in Verhandlungen hingewiesen werden, heißt es im Antrag weiter.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung außerdem auf, sich für den Aufbau und die Stärkung von Gesundheitssystemen in Partnerländern einzusetzen. Dies sei besonders dringend, da weltweit mehr als eine Milliarde Menschen keinen Zugang zu ausreichenden und bezahlbaren Gesundheitsleistungen hätten. Im Hinblick auf den Umsetzungsprozess fordern die Abgeordneten, nicht-staatliche, traditionelle Sicherungssysteme kritisch zu würdigen sowie Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen zu beteiligen. Darüber hinaus sollen die Partnerländer dabei unterstützt werden, effiziente Steuersysteme und eine nachhaltige Wirtschaft aufzubauen sowie Korruption zu bekämpfen. Deutschland solle ich außerdem dafür einsetzen, dass die internationale Staatengemeinschaft ärmere Entwicklungsländer bei der Finanzierung der laufenden Kosten übergangsweise unterstützt.

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 392

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