SPD legt Einwanderungsgesetz vor

Entwurf zur "Neuordnung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte"

Die SPD-Fraktion dringt auf eine "Neuordnung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte". Dies geht aus einem von der Fraktion vorgelegten Entwurf eines Einwanderungsgesetzes (19/44) hervor, der am 22.11.17 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Ziel der Vorlage ist es, "die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nach den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes zu steuern und zu gestalten".

Dazu wollen die Sozialdemokraten ein Punktesystem einführen, das "auf die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes" zugeschnitten sein soll und sich an Drittstaatsangehörige richtet, die zur Erwerbstätigkeit oder Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einwandern möchten. Dabei soll der Bundestag - auf Vorschlag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates - jedes Jahr neu festlegen, wie viele Menschen tatsächlich einwandern können. "Gab es viel Zuwanderung aus der EU, kann die Quote niedriger sein. Fehlen Fachkräfte, kann sie höher liegen", heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Darin werden sechs Kriterien genannt, auf denen das Punktesystem mindestens basieren soll, nämlich "Berufsqualifikationen, Sprachkenntnisse, Alter, Integrationsaspekte, Berufserfahrung und das Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes". Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren sollen Fachkräfte mit einer beruflichen Qualifikation eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer entsprechenden Beschäftigung erhalten mit Option auf Verlängerung; die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, also eines unbefristeten Aufenthaltstitels, soll nach drei Jahren möglich sein. Wer zur Arbeitsplatzsuche einwandert, soll eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten; bei deren erstmaligen Erteilung soll vom "Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung abgesehen" werden. Einwanderer mit Jobangebot können dem Gesetzentwurf zufolge bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit ihre Kernfamilie mitbringen, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.

Quelle: Bundestag.de

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