ZIF-Leitfaden zur Personalfürsorge im Ausland

für den Bereich der multilateralen Friedenseinsätze

Gemeinsam mit sechs internationalen Partnern hat das ZIF neue Voluntary Guidelines on the Duty of Care to Seconded Civilian Personnel veröffentlicht. Der Leitfaden stellt einen Meilenstein in der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Personalfürsorge (Duty of Care) im Bereich der multilateralen Friedenseinsätze dar. Er soll sekundierende und personalaufnehmende multilaterale Institutionen dabei unterstützen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten im Bereich der Personalfürsorge (Duty of Care) zu definieren und wahrzunehmen. Dabei konzentriert er sich auf fünf Themen:

  1. Legal and Regulatory Compliance: Welche rechtlichen Vorgaben zur Personalfürsorge sieht das nationale, europäische und internationale Recht vor?
  2. Safety and Security Risk Management: Was muss eine sekundierende Einrichtung über das Sicherheits- und Risikomanagement einer Mission wissen, um guten Gewissens nationales Personal sekundieren zu können?
  3. Informed Consent: Welche Informationen müssen Sekundierten vor der Unterzeichnung eines Sekundierungsvertrags zur Verfügung stehen, damit sie gut und angemessen informiert in den Einsatz gehen?
  4. Competent Workforce: Wie muss Personal ausgebildet, ausgewählt und vorbereitet werden, um zum Erfolg einer Mission beizutragen und den außenpolitischen Interessen des sekundierenden Heimatstaates zu entsprechen?
  5. Quality Management: Wie können die Prozesse rund um den Personaleinsatz in multilateralen Friedenseinsätzen ständig verbessert werden?

Die Entwicklung des Leitfadens geht auf den Austausch im Rahmen des Duty of Care-Roundtables zurück, den das ZIF zusammen mit dem Auswärtigen Amt im Jahr 2014 ins Leben rief. Der Rundtisch bietet den Rahmen für einen vertrauensvollen Austausch zwischen sekundierenden Staaten, nationalen Entsendeorganisationen wie dem ZIF und den personalaufnehmenden multilateralen Organisationen OSZE, EU und UN. Sieben beteiligte Institutionen entschieden sich, die Arbeit an dem Leitfaden aktiv zu unterstützen: das Crisis Management Centre in Finnland, die schwedische Folke Bernadotte Academy, das italienische und das Schweizer Außenministerium, die britische Stabilisation Unit, die OSZE und das ZIF.

Für das ZIF ist der Leitfaden von besonderer Bedeutung beim Ausbau zur vollwertigen Entsendeorganisation. Er bestätigt die nationalen Vorgaben zur Personalfürsorgepflicht, die das ZIF als zukünftiger Arbeitgeber der deutschen Sekundierten übernehmen wird. Schon jetzt bietet das ZIF ihnen ein breites Spektrum an Leistungen der Personalfürsorge an, während und nach dem Einsatz.

Quelle: FriEnt-Impulse 05/2017

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